Deutsche Erbehilfe

Wann ein Testament notwendig ist

Das Testament ermöglicht dem Erblasser, Teile des Vermögens an Menschen zu geben, die in der gesetzlichen Erbreihenfolge nicht berücksichtigt werden.

Nachdem die pflichtteilsberechtigten Personen berücksichtigt wurden kann der Erblasser über das gesamte Vermögen frei entscheiden. Zu den pflichtteilsberechtigten gehören Ehepartner und Kinder, bei den kinderlosen Erblassern auch die Eltern.
Ein Testament oder Erbvertrag sind dann ausschlaggebend, wenn man nicht verheiratet ist, aber den Lebenspartner mit einer Erbschaft absichern möchte.
Ein Testament ist auch dann unabdingbar, wenn der Erblasser kinderlos ist und die Eltern nicht mehr leben.
Ein Testament ist auch dann notwendig, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht der gewünschten Aufteilung entspricht.
Durch das Testament hat man viele verschiedene Möglichkeiten, den Nachlass aufzuteilen. Beispielsweise kann man Enkel, Patenkinder, Stiftungen oder Vereine bedenken.
Um beispielsweise Eltern oder Geschwister und deren Nachfolger von der Erbfolge auszuschließen ist es für kinderlose Ehepaare wichtig, dass diese sich gegenseitig als Erben einsetzen und dies testamentarisch festhalten.